Kosten
Teurer Joint
Von der Polizeikontrolle bis zum neuen Führerschein kommt einiges an Kosten zusammen:
1. Polizeikontrolle – Anfangsverdacht
- Blutprobe: Kosten ca. 270 €. Bei positivem Befund:
1 Monat Fahrverbot,
250/500 € Bußgeld
2 Punkte im Fahreignungsregister
Bei Führerschein auf Probe: Entzug der Fahrerlaubnis - Polizei meldet Tatbestand an die Fahrerlaubnisbehörde.
- Hat die Führerscheinstelle Zweifel, dass der oder die Betroffene geeignet ist,
ein Kraftfahrzeug zu steuern, wird eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet.
Das kann auch passieren, wenn ein Gerichtsverfahren eingestellt wurde.
2. Drogenscreening
Belege, dass du keine Drogen konsumierst, sind absolut empfehlenswert, um sich auf eine positive MPU vorzubereiten:
- Urinprobe: Kosten pro Probe ca. 220 €.
Empfohlen werden 3 bis 8 Proben in unregelmäßigen Abständen, im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.
Die Termine werden kurzfristig angekündigt, da sie gerichtsmedizinisch abgesichert sein müssen und dürfen nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden. - Haarprobe: Kosten pro Probe ca. 200 bis 300 €.
3. Kurse zur Vorbereitung auf die MPU
Kurse sind empfehlenswert für ein positives MPU-Gutachten. Hier findest Du MPU-Adressen für Frankfurt.
- Kosten je nach Dauer und Intensität der Vorbereitung ab 700 €.
4. MPU
- Ärztliche Untersuchung
- Psychologische Untersuchung
- Kosten bei Drogenkonsumenten ca. 500 €
Folgen, falls die MPU nicht beim ersten Mal bestanden wurde:
- auf jeden Fall Entzug der Fahrerlaubnis, falls dies bis zu dem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.
- die Fahrerlaubnis gibt es erst bei positiver MPU wieder
- Gesamtkosten bis zu 2.000 €
5. Neuer Führerschein
Muss der Führerschein komplett neu gemacht werden, fallen nochmals 1.000 € an (z.B. bei Besitzern des Führerscheins auf Probe).
Gesamtkosten bis zu 3.500 bis 4.000 €
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Wie gut kennst du dich aus mit dem Thema Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum am Steuer?
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Gestaltung: Ina Kerckhoff
Bußgeldkatalog
Regelsätze für Verwarnungs- oder
Bußgelder, Punkte sowie Regelfahrverbote sind im Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes vermerkt